Allgemeine Nutzungsbedingungen
§1 Anwendungsbereich und allgemeine Bestimmungen
- Die vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen regeln die Vertragsbeziehungen zwischen mcteacher cavegn education services (nachfolgend mcteacher genannt) und den Klienten (Mentor, Schüler und Unternehmung).
- Vereinbarungen, welche von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen können ohne Ankündigung geändert werden. Bestehende Klienten-Beziehungen werden spätestens nach einem Monat an die neuen Konditionen angepasst oder unverzüglich aufgelöst.
- Die Anmeldung oder Anfrage eines Klienten kann jederzeit ohne Angabe von Gründen zurückgewiesen werden. Der Betrieb kann vorübergehend eingestellt oder beendet werden. Die Rückzahlung ausstehender Beträge (nichtverzinst), erfolgt innert 30 Tagen.
- Klienten erklären sich damit einverstanden, dass ihre Angaben von mcteacher verarbeitet und an Interessenten zwecks Vermittlung weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für Dienstleistungen, welche von Dritten angeboten werden. Die Daten werden vertraulich behandelt. Falls sich der Klient für eine Dienstleistung anmeldet, welche von einem Partner von mcteacher angeboten wird, wird jegliche Haftung an den Partner abgetreten, sobald dieser im Besitze der Daten ist.
- Die von mcteacher erhaltenen Kontakte sind persönlich bestimmt. Jegliche kommerzielle Nutzung oder Weitergabe ist strengstens untersagt.
- Der Klient beachtet bei allenfalls von mcteacher zur Verfügung gestellten Unterlagen auf jeden Fall das Copyright. Bei missbräuchlicher Verwendung kann Schadenersatz gefordert werden.
- Das Dienstverhältnis zwischen Mentor und Nachhilfeschüler, namentlich der Privatunterricht, fällt nicht unter die Aufsicht von mcteacher.
§2 Vertragsverhältnis mcteacher - Mentor im besonderen
- Als Mentor gelten Personen, welche dazu in der Lage sind kompetent Privatunterricht zu erteilen. Dies können Schüler, Studenten, Absolventen, Lehrer, Doktoranden oder Professoren sein (maskulin und feminin).
- Nach der Anmeldung wird der Mentor aufgefordert eine Bearbeitungsgebühr (Gebühr) von CHF 55.- pro gewünschtem Schüler-Mandat zu überweisen (Schüler und Studenten erhalten für das erste Mandat eine Reduktion).
- Dem Mentor werden Schüler soweit vorhanden vermittelt.
- Solange dem Mentor noch keine Schülerkontakte vermittelt wurden, kann dieser sich jeder Zeit abmelden und die einbezahlte Gebühr mittels Angabe einer gültigen Kontoverbindung vollumfänglich zurückverlangen. Nach Erhalt eines Schülerkontakts erlischt die Möglichkeit für den Mentor, die Gebühr zurückzufordern. Anspruch auf einen Ersatzschüler besteht nur, wenn der Mentor innert nützlicher Frist gegenüber mcteacher klar geltend macht, weshalb es für ihn nicht zumutbar oder unmöglich ist, den vermittelten Schüler zu unterrichten. Der Anspruch auf die Gebühr verfällt 12 Monate nach der Einzahlung.
- Der angemeldete Mentor arbeitet selbständig und wird kein Angestellter von mcteacher. Damit ist er selbst um zum Beispiel allfällige Sozialabgaben seines zusätzlichen Einkommens besorgt.
§3 Vertragsverhältnis mcteacher - Schüler im besonderen
- Als Schüler gelten Personen, welche eine Vollzeitausbildung (namentlich Schule, Lehre, KV, BMS, BEZ, (Pro-)Gymnasium, Kantonsschule, Lehre, Universität, Hochschule, Fachhochschule) absolvieren. (Andere s. §5)
- mcteacher wird durch die Anmeldung vom Schüler beauftragt, einen Mentor für das jeweilige Fach zu suchen.
- Der Schüler hat gegenüber mcteacher bei Anfrage über die vermittelten Nachhilfestunden wahrheitsgetreu Auskunft zu geben.
- Die Vermittlung ist für den Schüler kostenlos.
§4 Bestimmungen bei Vorbereitungskursen/Sprachkursen/Kursen
- An den Vorbereitungskursen zur LAP können KV-Lehrlinge teilnehmen, welche sich auf die LAP vorbereiten.
- mcteacher leitet die Daten direkt an die Kursveranstallter/Kursanbieter weiter, welche die Anmeldung definitiv bestätigen. Die genauen Geschäftsbedingungen werden per Mail zugestellt, deren Zustimmung Sie mit Einzahlung der Kursgebühr bestätigen.
- Die Kursplätze pro Block werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben, unter Vorbehalt der rechtzeitigen Zahlung der Blockgebühr. Aus organisatorischen Gründen können Blöcke, bzw. Kurse oder einzelne Kurstage zeitlich verschoben, abgetauscht oder zusammengelegt, sowie der Durchführungsort geändert werden.
§5 Vertragsverhältnis mcteacher - Unternehmung/Berufstätige im besonderen
-
mcteacher wird durch die Anmeldung von einer Unternehmung, rsp. einem Vertreter beauftragt einen Mentor für das jeweilige Fach zu suchen.
-
mcteacher wird durch weiterläufige Anfragen von einem Unternehmen unverbindlich beauftragt, ein Angebot zu unterbreiten.
-
Die Vertragsbestimmungen, Gebühren und Konditionen werden individuell festgelegt.
§
6 Ausschluss der Haftung
mcteacher
kann
insbesondere nicht haftbar gemacht werden bei
-
Einfluss höherer Gewalt oder Betriebsstörungen, welche die Vermittlung verhindern,
-
fehlerhaften Angaben auf der Homepage oder irrtümlich falsch weitergeleiten Daten,
-
wenn für ein Nachhilfeschüler, rsp. Mentor für die angebotenen bzw. nachgefragten Privatstunden kein Mentor bzw. Nachhilfeschüler gefunden werden kann,
-
wenn Schäden durch ausgefallene Privatstunden entstehen oder getroffene Vereinbarungen zwischen Nachhilfeschüler und Mentor nicht eingehalten werden können, wie Ziel-Notendurchschnitt, selbst festgesetzte Mindestanzahl an erteilten Privatstunden oder ähnliches; noch ausstehende und bzw. oder unbezahlte Privatstunden seitens des Nachhilfeschülers bestehen,
-
Unfälle während den Unterrichtslektionen oder auf dem Weg dorthin entstehen; sich Mentor und rsp. oder Nachhilfeschüler unsittlich benehmen oder vor, während oder nach den Unterrichtslektionen strafrechtlich relevante Taten planen oder ausführen.
§7 Kontakt, anwendbares Recht und Gerichtsstand
Kontakt
. Das Vertragsverhältnis untersteht Schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 15. Januar 2007